Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Foto- und Videodienstleistungen
Anbieter
Fabio Bätz media
Inhaber: Fabio Bätz
Rosenstraße 25, 76448 Durmersheim
Telefon: +49 162 1619670
E-Mail: kontakt@fabiobaetzmedia.de
Website: fabiobaetzmedia.de
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Dienstleistungen im Bereich der Fotografie und Videografie, die zwischen Fabio Bätz media (nachfolgend „Dienstleister") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden – unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
- Ein Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber ein Angebot des Dienstleisters annimmt. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch eine gesonderte Auftragsbestätigung erfolgen.
- Der genaue Inhalt, Umfang und Termin der Dienstleistung (z. B. Art der Aufnahmen, Ort, Lieferumfang) ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung oder Auftragsbestätigung.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es gilt das im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarte Honorar.
- Da der Dienstleister ein Kleinunternehmen gemäß § 19 UStG betreibt, wird keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erhoben und ausgewiesen.
- Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug per Überweisung zu zahlen.
- Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB zu berechnen. Gegenüber einem Verbraucher tritt Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB erst dreißig Tage nach Zugang der Rechnung ein, und auch dies nur, wenn der Verbraucher in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde. Die gesetzlichen Regelungen zum Eintritt des Verzugs im Übrigen, insbesondere durch Mahnung, bleiben unberührt.
§ 4 Nutzungsrechte und Urheberrecht
- Dem Dienstleister steht das Urheberrecht an allen erstellten Foto- und Videodateien nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu.
- Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die gelieferten Foto- und Videodateien für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu nutzen (z. B. eigene Website, eigene Social-Media-Kanäle, Printmaterialien, interne oder externe Kommunikation des Auftraggebers – etwa auch einer Vereins- oder Unternehmenswebsite). Der genaue Nutzungszweck wird im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt. Eine kommerzielle Weitergabe der Dateien an Dritte sowie eine Nutzung außerhalb der vereinbarten Zwecke ist ausgeschlossen und bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters in Textform.
- Der Dienstleister ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen unentgeltlich und zeitlich unbeschränkt für eigene Werbezwecke zu verwenden, etwa im Portfolio, auf der Website, in sozialen Netzwerken sowie in Bewerbungsunterlagen. Dies gilt nicht, soweit schriftlich vereinbarte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
- Sind auf den Aufnahmen Personen erkennbar, bedarf die Verwendung nach Absatz 3 deren Einwilligung gemäß § 22 KunstUrhG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Diese Einwilligung holt entweder der Auftraggeber ein oder der Dienstleister unmittelbar bei den abgebildeten Personen. Die betroffenen Personen sind darauf hinzuweisen, dass sie ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Nach einem Widerruf verwendet der Dienstleister die betreffenden Aufnahmen nicht mehr für neue Werbemaßnahmen und entfernt sie aus seinen eigenen Veröffentlichungen.
§ 5 Mitwirkungspflichten und Persönlichkeitsrechte
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Hausrecht am Aufnahmeort gewährt wird und die für die Durchführung des Auftrags notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die abgebildeten Personen über die Aufnahmen informiert sind und die für die vertraglich vereinbarte Verwendung erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Für die Verwendung zu Eigenwerbezwecken des Dienstleisters gilt § 4 Abs. 4.
- Verletzt der Auftraggeber seine Pflicht nach Absatz 2, stellt er den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei, die hieraus entstehen. Die Haftungsregelungen des § 8 bleiben hiervon unberührt.
- Der Dienstleister verarbeitet im Rahmen der Auftragsdurchführung erhobene personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der DSGVO. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Dienstleisters.
§ 6 Terminabsage und Schlechtwetter-Regelung
- Können vereinbarte Außenaufnahmen aufgrund unvorhergesehener Witterungsverhältnisse (z. B. starker Regen, Sturm, Gewitter) nicht sicher oder nicht sinnvoll durchgeführt werden, wird zeitnah ein Ersatztermin vereinbart. Ein solcher Ersatztermin erfolgt einmalig kostenfrei. Für jede weitere witterungsbedingte Verschiebung desselben Auftrags kann der Dienstleister einen pauschalen Aufwandsersatz in Höhe von 15 % des vereinbarten Honorars berechnen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.
- Sagt der Auftraggeber einen verbindlich gebuchten Termin ab, gilt – sofern nicht anders vereinbart – folgende Staffelung als Aufwandsausgleich für die Blockierung des Zeitfensters: bei Absage mehr als 7 Tage vor dem Termin entstehen keine Kosten; bei Absage zwischen 7 und 2 Tagen vorher werden 30 % des vereinbarten Honorars fällig; bei Absage weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterscheinen werden 70 % des vereinbarten Honorars fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Dienstleister der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
- Muss der Dienstleister einen verbindlich gebuchten Termin aus eigenen Gründen (z. B. Krankheit, technischer Ausfall) absagen, wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten oder der Auftraggeber erhält bereits geleistete Anzahlungen für den ausgefallenen Termin zurück, soweit keine anderweitige Einigung erfolgt.
§ 7 Mängelrüge und Gewährleistung
- Der Auftraggeber wird gebeten, Beanstandungen bezüglich der gelieferten Foto- und Videomaterialien möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in Textform beim Dienstleister anzuzeigen, damit diese zügig bearbeitet werden können. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers (§§ 634 ff. BGB) bleiben von dieser Frist unberührt und werden hierdurch nicht eingeschränkt.
- Technisch bedingte oder künstlerische Gestaltungsspielräume des Dienstleisters (z. B. Farblook, Bildausschnitt), die im Rahmen des vereinbarten Stils liegen, stellen keinen Mangel dar.
§ 8 Haftung
- Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch wenn diese auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen. Für sonstige Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.
- Mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Aufnahmen geht die Verantwortung für deren Sicherung auf den Auftraggeber über. Für einen Verlust der gelieferten Dateien, der nach der Übergabe im Verantwortungsbereich des Auftraggebers eintritt, haftet der Dienstleister nicht. Im Übrigen gelten die Absätze 1 und 2.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Schließt der Auftraggeber als Verbraucher (§ 13 BGB) den Vertrag im Wege der Fernkommunikation ab (z. B. per E-Mail, Telefon oder über ein Online-Formular), steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Die entsprechende Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Auftraggeber spätestens mit dem Angebot in Textform zur Verfügung gestellt.
- Wünscht der Auftraggeber, dass der Dienstleister bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, ist eine ausdrückliche Zustimmung hierzu sowie eine Kenntnisnahme über den möglichen Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung erforderlich.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Dienstleisters. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juli 2026