Wie ein Angebot zustande kommt
Sie schreiben mir, worum es geht. In einem kurzen Gespräch, telefonisch oder per
E-Mail, klären wir Anlass, Ort, Dauer und wofür Sie die Aufnahmen brauchen.
Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot für genau diesen Auftrag, mit
allem, was enthalten ist, und mit dem, was nicht enthalten ist.
Das Angebot ist verbindlich. Wenn während des Auftrags etwas dazukommt,
besprechen wir das vorher mit Ihnen. Auf der Rechnung steht am Ende der Betrag,
den Sie vorher gesehen haben. Sie können also sicher planen.
Vereine und wiederkehrende Aufträge
Mir ist bewusst, dass in einem Verein selten viel Geld für so etwas übrig ist.
Sagen Sie mir einfach, welcher Rahmen bei Ihnen realistisch ist. Meistens
lässt sich der Umfang so zuschneiden, dass es passt, etwa indem wir uns auf die
wichtigsten zwei Stunden konzentrieren statt auf den ganzen Tag.
Wenn bei Ihnen jedes Jahr etwas ansteht und es nicht bei einem Termin bleibt,
halten wir das gleich mit fest. Für eine laufende Zusammenarbeit mache ich
Ihnen bessere Konditionen als für einen einzelnen Auftrag.
Umsatzsteuer und Rechnung
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG liegt daher nicht vor. Auf der Rechnung steht also genau der Betrag, der auch im
Angebot stand, ohne Aufschlag. Die vollständigen Bedingungen zu Zahlung,
Ersatzterminen und Nutzungsrechten stehen in den AGB.